- Rathaus & Bürgerservice
- Bauen & Wohnen
- Tourismus & Freizeit
- Gemeindewerke
08.04.2026 - Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsteiles Obersuhl der Gemeinde Wildeck
Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Kommunalwahlen 2026
hier: Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsteiles Obersuhl der Gemeinde Wildeck
Vom Wahlvorschlag der Wählergruppe „Miteinander für Wildeck“ hat Herr Thorsten Fuchs, Zur Wache 6, 36208 Wildeck, Ortsteil Obersuhl, auf sein Mandat im Ortsbeirat Obersuhl verzichtet.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005, S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24), in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. 2000, S. 198), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025, Nr. 110), wird festgestellt, dass an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Wählergruppe „Miteinander für Wildeck“ mit den meisten Stimmen,
Frau Conny Hakens,
Dürerstraße 7,
36208 Wildeck, Ortsteil Obersuhl,
tritt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person nach Maßgabe der §§ 25 bis 28 des Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck einzureichen.
Wildeck, 2. April 2026
DER GEMEINDEWAHLLEITER
DER GEMEINDE WILDECK
gez. Löffler
Gemeindewahlleiter
