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Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.wildeck.de veröffentlichte Website des Gemeindevorstandes der Gemeinde Wildeck.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt des Gemeindevorstandes der Gemeinde Wildeck ist mit den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit teilweise vereinbar
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend genannten Bereiche können derzeit noch Barrieren enthalten:
- Bilder und Alternativtexte: Nicht alle Grafiken und Bilder auf der Website verfügen über aussagekräftige Alternativtexte für Screenreader.
- PDF-Dokumente und andere Dokumente: Einige ältere PDF-Dokumente (z. B. Satzungen, Protokolle älterer Gemeindevertretungssitzungen) sind nicht vollständig maschinenlesbar oder barrierefrei strukturiert. Sie werden bei einer Überarbeitung schrittweise ersetzt.
- Kontraste: In vereinzelten älteren Gestaltungselementen entsprechen die Kontrastverhältnisse noch nicht den Mindestanforderungen.
- Semantische Struktur: Die korrekte Auszeichnung von Überschriften, Formularfeldern, Beschriftungen, Zuständen und Bedienelementen muss für den gesamten Webauftritt noch umfassend geprüft werden.
- Eingebundene Inhalte und externe Dienste: Für externe Angebote, verlinkte Anwendungen und eingebundene Inhalte kann der Gemeindevorstand der Gemeinde Wildeck die Barrierefreiheit nicht in jedem Fall selbst gewährleisten. Soweit möglich, werden barrierefreie Alternativen angeboten.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wildeck arbeitet daran, bestehende Barrieren schrittweise zu reduzieren und die digitale Zugänglichkeit des Internetauftritts kontinuierlich zu verbessern.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
- Historische Dokumente: Das Einscannen und die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung sehr umfangreicher historischer Dokumente stellt eine zeitliche und personelle unverhältnismäßige Belastung dar.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. September 2026 erstellt.
Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen des Internetauftritts sowie im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf https://www.wildeck.de auf eine Barriere stoßen, teilen Sie uns diese bitte mit. Wir bemühen uns, die betreffenden Inhalte möglichst barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung möglichst die genaue Internetadresse der betroffenen Seite und eine kurze Beschreibung der aufgetretenen Barriere an.
Gemeindevorstand der Gemeinde Wildeck
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Telefon: +49 6626 9200-0
E-Mail: gemeinde@wildeck.de
Durchsetzungs- und Überwachungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de