Dorfentwicklung 
in Wildeck

Private Vorhaben Dorfentwicklung

Private Vorhaben

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu gestalten, sowie ihre Identität zu bewahren und durch eine eigenständige Entwicklung die sozi­alen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.

Mit der Förderung sollen die Innenentwicklung gestärkt und die Ortskerne funktional und gestalterisch erhalten und entwickelt werden. 

Die Dorfentwicklung lebt nicht nur von öffentlichen Projekten. Auch private Eigentümerinnen und Eigentümer können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Ortskerne zu erhalten, Gebäude aufzuwerten und unsere Dörfer lebenswert und zukunftsfähig zu gestalten.

Im Rahmen der Dorfentwicklung können auch private Vorhaben finanziell gefördert werden. Die privaten Vorhaben sind beschränkt auf die unten aufgeführten Fördergebiete und auf Kulturdenkmäler, die auch außerhalb der Fördergebiete liegen dürfen. Bei den Fördergebieten handelt es sich um die historischen Ortskerne der Ortsteile.

Förderfähige Maßnahmen können z.B. die Umnutzung, Sanierung und der Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen oder ein städtebaulich verträglicher Rückbau sein.

Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto. Die Maßnahmen müssen unter Verwendung ortstypischer Materialien erfolgen. Mehr Information hierzu finden Sie in den "Grundsätzen zur Gestaltung und Verwendung von Baumaterialien im Landkreis Hersfeld - Rotenburg" unter Downloads.