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Verbraucherinformationen nach § 21 Trinkwasserverordnung
Verbraucherinformationen nach § 21 Trinkwasserverordnung
In der Trinkwasserverordnung sind bundesweit einheitlich die Qualitätsanforderungen von Trinkwasser festgelegt. Das gelieferte Trinkwasser der Gemeindewerke Wildeck entspricht allen Qualitätsvorgaben der Trinkwasserverordnung und wird in regelmäßigen Abständen, von einem akkreditierten Institut, nach Probeentnahmeplänen des Gesundheitsamtes, umfassend untersucht und ausgewertet.
Die Wasseruntersuchung gemäß Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) sowie die Rohwasseruntersuchung steht Ihnen nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bei Fragen zur Trinkwasserqualität stehen Ihnen die nachfolgenden Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
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