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Jahresverbrauchsabrechnung Strom 2022 und staatliche Entlastungen 2023 -
Anwendung der Strompreisbremse
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
uns erreichte in den vergangenen Tagen oft die Frage, wann Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2022 erhalten. Diese wird – wie jedes Jahr – Anfang Februar bei Ihnen eintreffen. Das bedeutet, der Januar 2023 ist ein abschlagsfreier Monat für Sie!
Die Abrechnungen für das Jahr 2022 werden fällig zum 17. Februar 2023, der erste Abschlag des neuen Jahres folglich dann zum 28. Februar 2023.
Weiterhin werden wir häufig gefragt, wie sich die Abschläge unserer Stromkunden für das Jahr 2023 entwickeln werden und ob wir – gerade im Hinblick auf die „Strompreisbremse“ - schon eine Aussage über die Höhe der künftigen Abschläge treffen können.
An dieser Stelle möchten wir Sie noch um etwas Geduld bitten!
Über die entstehenden Entlastungen durch die beschlossene „Strom- und Gaspreisbremse“ der Bundesregierung werden wir Sie separat Ende Februar bzw. Anfang März 2023 informieren.
Ihre in den Jahresverbrauchsabrechnungen ausgewiesenen neuen Abschläge werden sich dann, wenn Sie anspruchsberechtigt sind, nochmal reduzieren, da Ihnen dann ein monatlicher Abschlagsanteil gutgeschrieben wird.
Demnach wird die Strompreisbremse ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab diesem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Strompreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, wird der geleistete Abschlag Februar 2023 im Monat März 2023 anteilig verrechnet.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, sind wir sehr gerne persönlich, telefonisch oder schriftlich für Sie da!
Ihre Gemeindewerke Wildeck