Bauleitplanung

Bebauungsplan im Verfahren

Bebauungspläne im Verfahren

Die Entwürfe der Bauleitpläne (hier Bebauungspläne) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die vorgenannten auszulegenden Unterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dieser Seite ebenfalls veröffentlicht.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. IV/10 „ Solarpark Vor den Tannen“  in der Gemarkung Richelsdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in ihrer Sitzung am 29.01.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“ in der Gemarkung Richelsdorf beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht ist gemäß § 3 (2) BauGB ist in der Zeit vom 02.03.2026 bis einschließlich 02.04.2026 auf dieser Seite sowie auf dem Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/v-z einseh- und abrufbar.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck von Mo.- Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Mo. von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Do. von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Weitere Informationen können den nachfolgenden Unterlagen entnommen werden:

Parallel wird ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplanes für diesen Bereich durchgeführt. Die diesbezüglichen Unterlagen finden Sie HIER