Amtliche Bekannt-  machungen der
Gemeinde Wildeck

23.03.2026 - Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Freibades der Gemeinde Wildeck

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck in ihrer Sitzung vom 05.03.2026 folgende

Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Freibades der Gemeinde Wildeck

beschlossen:

§ 1 Gebührenerhebung

Für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Wildeck wird nach Maßgabe dieser Gebührenordnung Eintrittsgelder erhoben.

§ 2 Eintrittsgeld und Preisgruppen

I. Die Freibadgebühren betragen für:

 

Kinder und Jugendliche
von 6 Jahren bis Vollendung
18. Lebensjahr, sowie Studenten

Erwachsene
ab 18 Jahren

Tageskarte pro Person

3,00 €

4,50 €

Feierabendkarte (ab 18 Uhr)

1,50 €

2,50 €

Zehnerkarten

27,00 €

40,00 €

Gruppenkarte (pro Person ab 10 Teilnehmern)

2,50 €

3,50 €

Saisonkarte

50,00 €

80,00 €

Familiensaisonkarte

siehe Punkt I 2.

Erläuterung zu Tageskarten:

Tageskarten gelten für die gesamte tägliche Öffnungszeit. Die Karten werden beim Eintritt in das Bad ausgedruckt und ausgehändigt. Beim vorübergehenden Verlassen des Bades im Laufe des Gültigkeitstages vermerkt der/die Inhaber/in auf der Rückseite der Karte den Namen und hinterlegt sie an der Kasse.

1. Für Menschen mit Behinderung gelten folgende ermäßigte Gebühren:

 

Kinder und Jugendliche
von 6 Jahren bis Vollendung 18. Lebensjahr

Erwachsene
ab 18 Jahren

Tageskarte pro Person

1,50 €

2,25 €

Zehnerkarten

13,50 €

20,00 €

Saisonkarte Freibad

25,00 €

40,00 €

 Die ermäßigten Preise gelten für Menschen mit Behinderung von 80 % Behinderungsgrad sowie einer Begleitperson und werden nach Vorlage des entsprechenden Ausweises gewährt.

2. Familiensaisonkarte

(Gilt für mindestens 1 Erwachsene/r und 1 Kind und Verwandtschaft 1. Grades)

1. Erwachsene/r        64,00 €

2. Erwachsene/r        48,00 €

1. Kind                         33,00 €

2. Kind                         17,00 €

3. Kind und weitere Kinder haben freien Eintritt, sofern sie angemeldet sind.

 
Beispielrechnungen:
1. Erwachsene/r und 1 Kind                                 97,00 €
1. Erwachsene/r und 1. und 2. Kind                    114,00 €
1. und 2. Erwachsene/r und 1. Kind                    145,00 €
1. und 2. Erwachsene/r und 1. und 2. Kind        162,00 €

 
II. Ermäßigungen

1. Den aktiven Mitgliedern der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren Wildeck wird nach jährlicher namentlicher Vorlage der Einsatzmitglieder der Eintritt in das Freibad erlassen. Die Ermäßigung wird nur bei eindeutigem Ausweis als aktive Rettungskraft in der Gemeinde Wildeck gewährt.

2. Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Wildeck haben zu DLRG-Veranstaltungen freien Eintritt. Die Kontrolle obliegt der DLRG Ortsgruppe Wildeck.

3. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, im Einzelfall Eintrittspreise festzusetzen. Dies gilt z. B. für Schulklassen oder bei besonderen sozialen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten.

II. Umsatzsteuer

In den angegebenen Preisen ist gesetzliche vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten.

§ 3 Sonstiges

Die in dieser Gebührenordnung angegebenen Benutzungsgebühren sind jeweils vor Inanspruchnahme der Einrichtung und Gegenstände des Bades zu entrichten. Andernfalls können die Schwimmmeister und Fachangestellten für Bäderbetriebe von dem Hausrecht nach § 7 der Satzung über die Benutzung des Bades der Gemeinde Wildeck Gebrauch zu machen.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Freibades der Gemeinde Wildeck tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Bäder der Gemeinde Wildeck vom 16.12.2021 außer Kraft.


Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Wildeck, den 05.03.2026

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK

Alexander Wirth
Bürgermeister