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23.03.2026 - Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Freibades der Gemeinde Wildeck
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck in ihrer Sitzung vom 05.03.2026 folgende
Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Freibades der Gemeinde Wildeck
beschlossen:
§ 1 Gebührenerhebung
Für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Wildeck wird nach Maßgabe dieser Gebührenordnung Eintrittsgelder erhoben.
§ 2 Eintrittsgeld und Preisgruppen
I. Die Freibadgebühren betragen für:
| Kinder und Jugendliche | Erwachsene |
Tageskarte pro Person | 3,00 € | 4,50 € |
Feierabendkarte (ab 18 Uhr) | 1,50 € | 2,50 € |
Zehnerkarten | 27,00 € | 40,00 € |
Gruppenkarte (pro Person ab 10 Teilnehmern) | 2,50 € | 3,50 € |
Saisonkarte | 50,00 € | 80,00 € |
Familiensaisonkarte | siehe Punkt I 2. | |
Erläuterung zu Tageskarten:
Tageskarten gelten für die gesamte tägliche Öffnungszeit. Die Karten werden beim Eintritt in das Bad ausgedruckt und ausgehändigt. Beim vorübergehenden Verlassen des Bades im Laufe des Gültigkeitstages vermerkt der/die Inhaber/in auf der Rückseite der Karte den Namen und hinterlegt sie an der Kasse.
1. Für Menschen mit Behinderung gelten folgende ermäßigte Gebühren:
| Kinder und Jugendliche | Erwachsene |
Tageskarte pro Person | 1,50 € | 2,25 € |
Zehnerkarten | 13,50 € | 20,00 € |
Saisonkarte Freibad | 25,00 € | 40,00 € |
Die ermäßigten Preise gelten für Menschen mit Behinderung von 80 % Behinderungsgrad sowie einer Begleitperson und werden nach Vorlage des entsprechenden Ausweises gewährt.
2. Familiensaisonkarte
(Gilt für mindestens 1 Erwachsene/r und 1 Kind und Verwandtschaft 1. Grades)
1. Erwachsene/r 64,00 €
2. Erwachsene/r 48,00 €
1. Kind 33,00 €
2. Kind 17,00 €
3. Kind und weitere Kinder haben freien Eintritt, sofern sie angemeldet sind.
Beispielrechnungen:
1. Erwachsene/r und 1 Kind 97,00 €
1. Erwachsene/r und 1. und 2. Kind 114,00 €
1. und 2. Erwachsene/r und 1. Kind 145,00 €
1. und 2. Erwachsene/r und 1. und 2. Kind 162,00 €
II. Ermäßigungen
1. Den aktiven Mitgliedern der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren Wildeck wird nach jährlicher namentlicher Vorlage der Einsatzmitglieder der Eintritt in das Freibad erlassen. Die Ermäßigung wird nur bei eindeutigem Ausweis als aktive Rettungskraft in der Gemeinde Wildeck gewährt.
2. Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Wildeck haben zu DLRG-Veranstaltungen freien Eintritt. Die Kontrolle obliegt der DLRG Ortsgruppe Wildeck.
3. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, im Einzelfall Eintrittspreise festzusetzen. Dies gilt z. B. für Schulklassen oder bei besonderen sozialen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten.
II. Umsatzsteuer
In den angegebenen Preisen ist gesetzliche vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten.
§ 3 Sonstiges
Die in dieser Gebührenordnung angegebenen Benutzungsgebühren sind jeweils vor Inanspruchnahme der Einrichtung und Gegenstände des Bades zu entrichten. Andernfalls können die Schwimmmeister und Fachangestellten für Bäderbetriebe von dem Hausrecht nach § 7 der Satzung über die Benutzung des Bades der Gemeinde Wildeck Gebrauch zu machen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Freibades der Gemeinde Wildeck tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Bäder der Gemeinde Wildeck vom 16.12.2021 außer Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Wildeck, den 05.03.2026
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK
Alexander Wirth
Bürgermeister
