- Rathaus & Bürgerservice
- Bauen & Wohnen
- Tourismus & Freizeit
- Gemeindewerke
16.05.2026 - 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck in der Wahlzeit 2026-2031
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE WILDECK
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck
2. Sitzung der Gemeindevertretung in der Wahlzeit 2026 / 2031
Wildeck, 13. Mai 2026
An die
Damen und Herren
der Gemeindevertretung
und des Gemeindevorstandes
sowie die Herren Ortsvorsteher
der Gemeinde Wildeck
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) lade ich Sie zu der am
Donnerstag, den 21. Mai 2026,
um 20:00 Uhr in der Weißberghalle in Wildeck-Richelsdorf
stattfindenden 2. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck in der Wahlzeit 2026 / 2031 ein.
Öffentlicher Teil:
I.
Punkt 1.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Punkt 2.) Schließung der Niederschrift vom 23.04.2026
Punkt 3.) Feststellung der Tagesordnung
Punkt 4.) Bericht des Vorsitzenden
II.
Punkt 1.) Bauleitplanung der Gemeinde Wildeck
a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wildeck
b) Beratung und Beschlussfassung betreffend der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wildeck
c) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.: IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“ in der Gemarkung Richelsdorf
d) Beratung und Beschlussfassung betreffend den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“, Gemarkung Richelsdorf, als Satzung
Punkt 2.) Bericht des Gemeindevorstands
III.
Nicht öffentlicher Teil
Punkt 1.) Verkauf des gemeindlichen Grundstückes Rhädenweg 19 in Obersuhl
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Sauer
- Vorsitzender -
