Amtliche Bekannt-  machungen der
Gemeinde Wildeck

16.05.2026 - 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck in der Wahlzeit 2026-2031

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE WILDECK

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck                                                         

2. Sitzung der Gemeindevertretung in der Wahlzeit 2026 / 2031

Wildeck, 13. Mai 2026

An die
Damen und Herren                                                  
der Gemeindevertretung
und des Gemeindevorstandes                                             
sowie die Herren Ortsvorsteher

der Gemeinde Wildeck

                                                                                                  

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) lade ich Sie zu der am

Donnerstag, den 21. Mai 2026,

um 20:00 Uhr in der Weißberghalle in Wildeck-Richelsdorf                                                              

stattfindenden 2. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck in der Wahlzeit 2026 / 2031 ein.

Öffentlicher Teil:

I.

Punkt 1.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

Punkt 2.) Schließung der Niederschrift vom 23.04.2026

Punkt 3.) Feststellung der Tagesordnung

Punkt 4.) Bericht des Vorsitzenden

II.

Punkt 1.) Bauleitplanung der Gemeinde Wildeck
a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wildeck

b) Beratung und Beschlussfassung betreffend der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wildeck

c) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.: IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“ in der Gemarkung Richelsdorf

d) Beratung und Beschlussfassung betreffend den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“, Gemarkung Richelsdorf, als Satzung

Punkt 2.) Bericht des Gemeindevorstands

III.

Nicht öffentlicher Teil

Punkt 1.) Verkauf des gemeindlichen Grundstückes Rhädenweg 19 in Obersuhl

 

Mit freundlichen Grüßen

  Steffen Sauer
- Vorsitzender -