Amtliche Bekannt-  machungen der
Gemeinde Wildeck

16.05.2026 - 1. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Wildeck in der Wahlzeit 2026-2031

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE WILDECK

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck                                                         

1. Sitzung der Wahlzeit 2026 / 2031

Wildeck, 13. Mai 2026

An die
Mitglieder
des Bauausschusses

der Gemeinde Wildeck

                                                                                                  

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der am

Dienstag, den 19. Mai 2026,

um 18:30 Uhr, im Rathaus in Wildeck-Obersuhl,

stattfindenden 1. öffentlichen Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Wildeck in der Wahlzeit 2026/2031 lade ich Sie hiermit ein.

Sollten Sie an der Sitzung nicht teilnehmen können bitte ich Sie, eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu entsenden.

Tagesordnung:

Punkt 1.) Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit

Punkt 2.) Wahl einer / eines Ausschussvorsitzenden

Punkt 3.) Wahl einer / eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

Punkt 4.) Wahl einer Schriftführerin / eines Schriftführers

Punkt 5.) Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers

Punkt 6.) Bauleitplanung der Gemeinde Wildeck
a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wildeck

b) Beratung und Beschlussfassung betreffend der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wildeck

c) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.: IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“ in der Gemarkung Richelsdorf

d) Beratung und Beschlussfassung betreffend den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“, Gemarkung Richelsdorf, als Satzung

 

Mit freundlichen Grüßen

  Steffen Sauer
- Vorsitzender der Gemeindevertretung -