Amtliche Bekannt-  machungen der
Gemeinde Wildeck

15.07.2026 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“ in der Gemarkung Richelsdorf

Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck

Bauleitplanung der Gemeinde Wildeck
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“ in der Gemarkung Richelsdorf

I. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.05.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“ in der Gemarkung Richelsdorf gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

Auflistung der betroffenen Flurstücke:
Geltungsbereich 1: Gemeinde Wildeck, Gemarkung Richelsdorf, Flur 6, Flurstücke 47/1, Teil aus 49/6 und 184/14, 306/45, 305/45, 304/45, 303/45, 224/18 und Flurstück 62/1 aus Flur 10.
Geltungsbereich 2: Gemeinde Wildeck, Gemarkung Richelsdorf, Flur 6, Flurstücke 85 und 86.

 

II. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215, Abs. 1, BauGB

  1. eine nach § 214, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3, BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214, Abs. 2, BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214, Abs. 3, Satz 2, BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“ schriftlich gegenüber der Gemeinde Wildeck unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

III. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“ in der Gemarkung Richelsdorf wird mit der Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsichtnahme zeitlich unbegrenzt bereitgehalten und kann während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck von Mo.- Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Mo. von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Do. von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wildeck.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. IV/10 „Solarpark Vor den Tannen“ in der Gemarkung Richelsdorf in Kraft.

Wildeck, 15.07.2026

Der Gemeindevorstand

Wirth
Bürgermeister