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14.07.2026 - Genehmigung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wildeck
Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Bauleitplanung der Gemeinde Wildeck
Genehmigung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wildeck
I. Die Gemeinde Wildeck hat am 21.05.2026 den Feststellungsbeschluss gefasst und die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wildeck beantragt. Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Schreiben vom 30.06.2026, Geschäftszeichen 0030-21-061a10.03.20-00002#2026-00001, die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wildeck genehmigt.
Auflistung der betroffenen Flurstücke:
Geltungsbereich 1: Gemeinde Wildeck, Gemarkung Richelsdorf, Flur 6, Flurstücke 47/1, Teil aus 49/6 und 184/14, 306/45, 305/45, 304/45, 303/45, 224/18 und Flurstück 62/1 aus Flur 10.
Geltungsbereich 2: Gemeinde Wildeck, Gemarkung Richelsdorf, Flur 6, Flurstücke 85 und 86.

II. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215, Abs. 1, BauGB
1. eine nach § 214, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3, BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214, Abs. 2, BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214, Abs. 3, Satz 2, BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Wildeck unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
III. Der Plan der 25. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit der Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung zu jedermanns Einsichtnahme zeitlich unbegrenzt bereitgehalten und kann während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck von Mo.- Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Mo. von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Do. von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wildeck.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wildeck gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
Wildeck, 14.07.2026
Der Gemeindevorstand
Wirth
Bürgermeister
