Amtliche Bekannt-  machungen der
Gemeinde Wildeck

28.03.2023 - Jagdgenossenschaft Wildeck-Hönebach - Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung aus dem Geschäftsjahr 2023

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck

Jagdgenossenschaft Wildeck-Hönebach

Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung aus dem Geschäftsjahr 2023

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hönebach hat am 22.03.2024 beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung aus dem Geschäftsjahr 2023 nur zu einem geringen Teil an die Genossenschaftsmitglieder auszuzahlen und Ihn im Übrigen anderweitig zu verwenden.

Jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Auszahlungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird. 

Wildeck, 26.03.2024

Benjamin Schumann
Jagdvorstand


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DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK