Amtliche Bekannt-  machungen der
Gemeinde Wildeck

05.04.2023 - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wildeck

Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck

3. Änderungssatzung zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wildeck

Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915), in Verbindung mit den §§ 15 Abs. 7, 17 Abs. 3 und 61 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014 (GVBl. I S. 26), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. September 2021 (GVBl. I S. 602), sowie der §§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S 134), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. I S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck in ihrer Sitzung vom 30. März 2023 folgende

3. Änderungssatzung zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wildeck vom 16. September 1999

beschlossen:

Artikel I

Das Gebührenverzeichnis zu § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Nach Ziffer 2.14 wird folgende Ziffer 2.15 eingefügt:

2

Gebühren für den Einsatz von Fahrzeugen einschließl. der Bestückung ausschließlich der in Nr. 3.1 - 4.7 aufgeführten Geräte und Materialien

Betrag

EUR/Std.

Betrag

EUR/km

2.15

Staffellöschfahrzeug 20

190,00

1,80

Artikel II

Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Wildeck, den 30. März 2023

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK

       Wirth
Bürgermeister