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19.12.2025 - 1. Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wildeck
1. Nachtrag
zur
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
der Gemeinde Wildeck
Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Be-kanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), der §§ 1 bis 6 a sowie 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), und des § 37 der Friedhofsordnung der Gemeinde Wildeck vom 10.09.2009 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 11.12.2025 für die Friedhöfe der Gemeinde Wildeck folgenden
1. Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
vom 21.03.2019
beschlossen:
I
Artikel 1
§ 6 Abs. 2 wird im Anschluss an den Buchstaben c wie folgt erweitert:
d) innerhalb des Friedparks „Alter Friedhof“ 160,00 €
Nach § 10 Abs. 1, Buchstabe c, werden folgende Absätze eingefügt.
3) Für die Verlängerung der Ruhezeit an einer Rasendoppelgrabstätte werden pro Jahr der Verlängerung erhoben 120,00 €
d) Überlassung einer Urnengrabstätte innerhalb des Friedparks 450,00 €
e) Überlassung einer Urnendoppelgrabstätte innerhalb des Friedparks für die Dauer der Nutzungszeit 900,00 €
1) Für die Verlängerung der Ruhezeit an einer Urnendoppelgrabstätte werden pro Jahr der Verlängerung erhoben 45,00 €
§ 10 Abs. 2 wird wie folgt erweitert:
Die Gedenksteine innerhalb des Friedparks werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt und unterhalten.
§ 11 Abs. 2 wird nach Buchstabe e wie folgt erweitert:
f) bei Urnengrabstätten innerhalb des Friedparks je Grabstelle 25,00 €
Artikel 2
Dieser 1. Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 21.03.2019 tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Wildeck, 11. Dezember 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wildeck
gez. Alexander Wirth
Bürgermeister
