Amtliche Bekannt-  machungen der
Gemeinde Wildeck

16.05.2025 - Kommunalwahlen 2021 hier: Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsteiles Obersuhl der Gemeinde Wildeck

Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck

Kommunalwahlen 2021
hier: Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsteiles Obersuhl der Gemeinde Wildeck

Vom Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei hat Herr Gerhard Bick, früher Rotdornweg 11, 36208 Wildeck, Ortsteil Obersuhl, sein Mandat im Ortsbeirat Obersuhl verloren.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24), in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 25), wird festgestellt, dass an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags von der Freien Demokratischen Partei mit den meisten Stimmen,

Herr Jörg Fischer,
Rotdornweg 14,
36208 Wildeck, Ortsteil Obersuhl,

tritt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person nach Maßgabe der §§ 25 bis 28 des Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck einzureichen.

Wildeck, 13. Mai 2025

DER GEMEINDEWAHLLEITER
DER GEMEINDE WILDECK

Löffler
Gemeindewahlleiter