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Unzulässige Entsorgung von Altkleidern im Gemeindegebiet
Die Gemeindeverwaltung Wildeck weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ablegen von Altkleidersäcken oder einzelnen entsorgten Bekleidungsstücken auf allen gemeindlichen Flächen untersagt ist. Hierzu zählen auch die Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). In den vergangenen Wochen ist vermehrt festgestellt worden, dass Altkleider an öffentlichen Plätzen, Straßenrändern oder neben ehemaligen Sammelstandorten abgelegt wurden.
Wir stellen klar: Die Entsorgung von Altkleidern ist keine kommunale Aufgabe! Die Gemeinde ist weder für die Sammlung noch für die Verwertung oder Entsorgung von Alttextilien zuständig.
Zudem haben die bisher tätigen Hilfsorganisationen die Einsammlung von Altkleidern eingestellt. Es stehen daher aktuell keine Sammelcontainer oder Abholmöglichkeiten auf gemeindlichen Flächen zur Verfügung. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist selbst verantwortlich, Altkleider ordnungsgemäß zu entsorgen.
Das widerrechtliche Ablagern von Altkleidern im öffentlichen Raum stellt eine unerlaubte Abfallentsorgung dar und kann ordnungsrechtlich verfolgt werden. Entsprechende Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Gemeinde bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner um Beachtung dieser Regelung und um Mithilfe, unser Ortsbild sauber zu halten.

