Bauleitplanung

Flächennutzungsplan im Verfahren

Flächennutzungspläne im Verfahren

Die Entwürfe der Bauleitpläne (hier Flächennutzungspläne) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die vorgenannten auszulegenden Unterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dieser Seite ebenfalls veröffentlicht.

Aufstellung des Verfahrens zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wildeck

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in ihrer Sitzung am 14.11.2024 die Aufstellung des Verfahrens zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wildeck beschlossen.

Der Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 (1) BauGB ist in der Zeit vom 11.11.2025 bis einschließlich 11.12.2025 auf dieser Seite sowie auf dem Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/v-z bereitgestellt.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck von Mo.- Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Mo. von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Do. von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Weitere Informationen können Sie den nachfolgenden Unterlagen entnehmen: