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Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.
Diese Online-Beantragung eines Wahlscheins ist in der Zeit vom
13.01.2025 00:00 Uhr bis 18.02.2025 23:59 Uhr,
möglich. Alle Wahlberechtigten, die an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchten, haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass sie die Wahlunterlagen rechtzeitig beim Wahlamt beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Wildeck eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen durch die Post erfolgt spätestens am 01.02.2025. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Um Ihren Wahlschein für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 online zu beantragen, klicken Sie bitte auf die nachfolgende Schaltfläche:
Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.